Sicherheit auf der Straße
Ab Juli 2026 bremsen Neuwagen in der EU automatisch – auch für Fußgänger und Radfahrer. Was das neue EU-Gesetz für Autofahrer bedeutet.
Brüssel – Laut einer aktuellen Auswertung des Statistischen Bundesamts kamen im vergangenen Jahr 2814 Menschen bei Unfällen im Straßenverkehr ums Leben. 366.000 wurden verletzt, und insgesamt wurden gut 2,5 Millionen Unfälle polizeilich erfasst. Besonders häufig sind Kollisionen, bei denen Fahrer zu spät reagieren – ein Muster, das sich in den Zahlen der Unfälle mit Personenschaden widerspiegelt, die 2025 leicht auf rund 293.000 Fälle anstiegen.
Trotz zahlreicher Assistenzsysteme bleibt menschliches Fehlverhalten ein entscheidender Faktor. Genau an dieser Stelle setzt die nächste Stufe der EU-Verordnung 2019/2144 an, die ab dem 7. Juli für alle neuzugelassenen Pkws und leichten Nutzfahrzeuge (Klassen M1/N1) verpflichtend wird. Damit beginnt eine Phase, in der Fahrzeuge stärker denn je selbstständig Risiken kompensieren sollen.
Die Notbremsassistenten müssen künftig Fußgänger und Radfahrer erkennen, die sich quer oder längs zur Fahrbahn bewegen. Zudem verlangt die EU, dass die Sensorik auch bei ungünstigen Lichtverhältnissen und höheren Geschwindigkeiten zuverlässig arbeitet. Hersteller müssen nachweisen, dass das Fahrzeug in definierten Gefahrensituationen den Fahrer warnt und automatisch abbremst, wenn keine ausreichende Reaktion erfolgt.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Übersteuerbarkeit. Zwar bleibt es möglich, den automatischen Eingriff zu überstimmen, doch die EU schreibt vor, dass das System nicht dauerhaft deaktiviert werden darf. Damit soll verhindert werden, dass Fahrer die Funktion aus Gewohnheit ausschalten und damit den Sicherheitsgewinn zunichtemachen.
Die neuen Vorgaben verlangen eine Kombination aus Kamera‑, Radar‑ und in einigen Fällen Lidarsensoren. Die Systeme müssen verschiedene Objekttypen unterscheiden können und innerhalb von Millisekunden entscheiden, ob ein Eingriff notwendig ist. Die EU hat dafür einheitliche Testverfahren definiert, die sowohl innerstädtische Situationen als auch Landstraßen‑ und Autobahnszenarien abdecken.
Besonders anspruchsvoll ist die Erkennung von Fußgängern und Radfahrern, da ihre Bewegungen weniger vorhersehbar sind. Die Systeme müssen daher nicht nur reagieren, sondern auch Bewegungsrichtungen und Geschwindigkeiten zuverlässig einschätzen. Hersteller investieren dafür in neue Softwaremodelle, die komplexe Verkehrssituationen besser interpretieren können. Die entsprechenden Anforderungen sind in der UN-Regelung Nr. 152 festgelegt.
Neben dem erweiterten Notbremsassistenten treten laut dem Bundesverkehrsministerium mehrere zusätzliche Systeme in den Pflichtkatalog, die unterschiedliche Unfallrisiken adressieren und das Sicherheitsniveau europaweit vereinheitlichen sollen.
Auch ein Assistent, der die Müdigkeit des Fahrers prüft, sowie ein adaptives Bremslicht gehören zu den neuen Helfern. Die Bremsleuchten blinken deutlich schneller und sollen so andere Verkehrsteilnehmende bei starker Notbremsung warnen. Sie schalten sich bei Geschwindigkeiten von über 50 km/h bei einer Vollbremsung automatisch ein. (Quellen: Statistisches Bundesamt, EU-Verordnung 2019/2144, UN-Regelung Nr. 152) (jaka)
2026-05-02T18:59:40Z